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  • · Fachbeitrag · Teilwertabschreibungen

    Neue Grundsätze bei Aktien im Anlagevermögen

    | Eine steuerrechtliche Teilwertabschreibung wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung kommt bei im betrieblichen Anlagevermögen gehaltenen börsennotierten Aktien und Investmentfonds, bei denen das Vermögen überwiegend aus Aktien besteht, in Betracht, wenn der Kurs am Bilanzstichtag unter den Kurs im Zeitpunkt des Aktienerwerbs gesunken ist und die Kursdifferenz eine Bagatellgrenze von 5 % überschreitet. Auf die Kursentwicklung nach dem Bilanzstichtag kommt es i.d.R. nicht an. Das entschied der BFH (21.9.11, I R 89/10 und I R 7/11, Abruf-Nrn. 120044 und 120045 ). |

     

    Damit präzisiert der BFH seine bisherige Rechtsprechung und widerspricht der Finanzverwaltung (BMF 26.3.09, IV C 6 - S 2171 b/0; BMF 5.7.11, IV C 1 - S 1980-1/10/10011: 006), für die eine Teilwertabschreibung wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung nur zulässig ist, wenn der Aktienkurs

    • am Bilanzstichtag um mehr als 40 % unter die Anschaffungskosten gesunken ist oder