· Fachbeitrag · Ungewisse Verbindlichkeiten
Altersfreizeitmodell: BFH akzeptiert steuermindernde Rückstellung
von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar, Hannover
| Altersfreizeitmodelle erfreuen sich bei Arbeitnehmern aufgrund des auch altersbedingt zunehmenden Wunsches nach einer Work-Life-Balance großer Beliebtheit. Es ist daher zu begrüßen, dass der BFH mit Urteil vom 5.6.24 (IV R 22/22, Abruf-Nr. 242848 ) klar entschieden hat, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber eine Rückstellung für Altersfreizeit bilden kann. |
1. Voraussetzungen
Zunehmend werden von Arbeitgebern Altersfreizeitmodelle angeboten. Unter Altersfreizeit versteht man hierbei die Arbeitszeitverkürzung bei Entgeltfortzahlung für Arbeitnehmer, die ein bestimmtes Lebensalter erreicht haben. Es kann unterschieden werden zwischen der Gewährung von Altersfreizeit durch
- Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit (z. B. § 2a MTV-Chemie) oder
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