· Fachbeitrag · Verfügung der OFD Frankfurt gibt Hilfestellung
Wann und in welcher Höhe Zinsen nach § 233a AO zu bilanzieren sind
von Dipl.-Finw. Bernhard Köstler, Neubiberg
| In der Praxis stellt sich bei der Bilanzierung regelmäßig die Frage, zu welchem Zeitpunkt Erstattungszinsen und Nachzahlungszinsen auf Steuern nach § 233a AO zu bilanzieren sind und in welcher Höhe. Eine Verfügung der OFD Frankfurt/M beantwortet diese Fragen. |
1. Bilanzierung der Zinsen
Die OFD Frankfurt/M führt zum Zeitpunkt der Bilanzierung und zur Höhe der zu bilanzierenden Zinsen auf Steuererstattungen Folgendes aus (18.7.23, S 2133 A ‒ 21 ‒ St 516):
Die Bilanzierung einer Forderung setzt grundsätzlich voraus, dass zum Bilanzstichtag eine solche rechtlich entstandenen ist. Der Anspruch auf Zinsen wegen einer Steuererstattung entsteht nach § 233a Abs. 1 AO, wenn die Festsetzung einer Steuer zu einer Steuererstattung führt. Vor erfolgter Steuerfestsetzung ist rechtlich kein Zinsanspruch entstanden (AEAO zu § 46 AO, Tz. 1).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses BBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig