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  • · Fachbeitrag · Verfügung der OFD Frankfurt gibt Hilfestellung

    Wann und in welcher Höhe Zinsen nach § 233a AO zu bilanzieren sind

    von Dipl.-Finw. Bernhard Köstler, Neubiberg

    | In der Praxis stellt sich bei der Bilanzierung regelmäßig die Frage, zu welchem Zeitpunkt Erstattungszinsen und Nachzahlungszinsen auf Steuern nach § 233a AO zu bilanzieren sind und in welcher Höhe. Eine Verfügung der OFD Frankfurt/M beantwortet diese Fragen. |

    1. Bilanzierung der Zinsen

    Die OFD Frankfurt/M führt zum Zeitpunkt der Bilanzierung und zur Höhe der zu bilanzierenden Zinsen auf Steuererstattungen Folgendes aus (18.7.23, S 2133 A ‒ 21 ‒ St 516):

     

    Die Bilanzierung einer Forderung setzt grundsätzlich voraus, dass zum Bilanzstichtag eine solche rechtlich entstandenen ist. Der Anspruch auf Zinsen wegen einer Steuererstattung entsteht nach § 233a Abs. 1 AO, wenn die Festsetzung einer Steuer zu einer Steuererstattung führt. Vor erfolgter Steuerfestsetzung ist rechtlich kein Zinsanspruch entstanden (AEAO zu § 46 AO, Tz. 1).