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  • 05.01.2018 · Nachricht · Vorlagebeschluss des FG Köln

    BVerfG soll 6%igen Rechnungszinsfuß für steuerliche Pensionsrückstellungen überprüfen

    | Das FG Köln hält den Rechnungszinsfuß von 6 % zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG im Jahr 2015 für verfassungswidrig. Es hat deshalb am 12.10.2017 beschlossen, das Klageverfahren 10 K 977/17 auszusetzen und eine Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes einzuholen (FG Köln 12.10.17, 10 K 977/17, Abruf-Nr. 197206 ; BVerfG, 2 BvL 22/17). |