· Fachbeitrag · Analyse der Zahlungsweisen
Zinswucher der Versicherungsunternehmen durch monatliche oder quartalsweise Zahlung?
von Prof. Dr. Peter Hoberg, Worms
| Unternehmen und Haushalte versuchen, die Folgen vieler Risiken durch den Abschluss von Versicherungen zu begrenzen, was bei gegebenen Leistungen möglichst günstig sein soll. Eine Möglichkeit der Kostenreduktion liegt in der Auswahl der richtigen Zahlungsweise. BBP berichtet, warum die jährliche Zahlweise fast immer empfehlenswert ist. |
1. Kosten unterjähriger Beiträge
Wenn sich Versicherungsnehmer dazu entscheiden, Versicherungsbeiträge nicht jährlich zu entrichten, fallen Aufschläge auf die Jahresprämie an. Ein Argument für die Aufschläge besteht in den erhöhten Verwaltungskosten der Versicherungsunternehmen. Das mag früher einmal Kosten verursacht haben. Heutzutage werden die Prämien allerdings automatisch vom Konto eingezogen. Spezielle Rechnungen werden nicht mehr versandt. Das gilt auch bei Lebensversicherungsprämien in großer Höhe. Ein zutreffender Nachteil besteht hingegen darin, dass die Prämien später bei der Versicherung eintreffen. Dass dafür mehr gezahlt werden muss, ist sicherlich nachvollziehbar. Aber es ist zu klären, welche Höhe angemessen wäre.
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Für eine bestimmte Versicherung sei eine Prämie von 1.000 EUR gleich zu Beginn des jeweiligen Versicherungsjahrs zu zahlen. Wenn nun unterjährig gezahlt werden soll, so sind Aufschläge zu bezahlen. Die jeweiligen Raten ergeben sich dadurch, dass die gesamte Basisprämie für ein Jahr um den Aufschlagssatz erhöht und dann durch die Anzahl der unterjährigen Zahlungen dividiert wird. Damit ergeben sich die folgenden Beiträge: | ||||
Basisprämie zum Jahresanfang: | 1.000 EUR0 | |||
Zahlungsweise | Zahlungen pro Jahr | Aufschlag | Neue Prämie rechnerisch | Unterjährige Zahlungen |
Halbjährig | 2 | 2 % | 1.020 | 510,00 |
Quartalsweise | 4 | 3 % | 1.030 | 257,50 |
Monatlich | 12 | 5 % | 1.050 | 87,50 |
Bei monatlicher Zahlung erhöht sich der Gesamtbeitrag rechnerisch auf 1.050 EUR. Es ergeben sich zwölf vorschüssige Monatsraten von 1.050 ÷ 12 = 87,50 EUR0;11. Die Einheit EUR0;11 ist präziser und besagt, dass die EUR vom Zeitpunkt t = 0 bis zum Zeitpunkt t = 11 zu zahlen sind (vgl. zu dieser genaueren Darstellung der Einheiten Hoberg 18, 468 ff.). |
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