· Fachbeitrag · Bonitäts-Check
Doppelter Schufa-Eintrag - und was jetzt?
von RA Thomas Feil, Hannover
| Immer wieder kommt es vor, dass ein negativer Schufa-Eintrag doppelt eingetragen wurde. Einen solchen doppelten Schufa-Eintrag muss niemand hinnehmen. Gerichte haben sich bereits mit solchen Fällen auseinandergesetzt und klare Entscheidungen getroffen. Was ist in einer solchen Konstellation zu beachten? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, sich gegen eine fehlerhafte Doppeleintragung zur Wehr zu setzen? |
1. Wie kommt es zum doppelten Schufa-Eintrag?
Eigentlich macht ein doppelter Eintrag bei der Schufa keinen Sinn. Dennoch kommt es zur doppelten Eintragung - vielleicht nicht zuletzt deswegen, weil erstens wahre Unmengen an Daten über sehr viele Bundesbürger dort gespeichert werden und zweitens letztendlich Menschen bei der Schufa arbeiten, die Fehler machen.
Auch Fehler in der IT-Infrastruktur und dem EDV-System der Schufa sind denkbar. Nach Auskunft der Schufa beeinflussen diese den score jedoch nicht. Gezählt werden die doppelten Eintragungen also angeblich nicht. Dennoch tauchen sie in den Daten über den betroffenen Bürger auf, und ein potenzieller Vertragspartner, der diese Daten einsehen kann, bekommt einen schlechten Eindruck. Denn nicht immer wird jeder Schufa-Eintrag vom potenziellen Vertragspartner aufmerksam gelesen - wer nur „überfliegt”, sieht lediglich die Anzahl der Eintragungen, nicht den Inhalt, sodass es sein kann, dass doppelte Eintragungen bei der Schufa wie „mehr Probleme” aussehen.
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