· Fachbeitrag · Forwarddarlehen
Kündigung eines Forwarddarlehens - Das kann teuer werden!
von Prof. Dr. Klaus Wehrt, Buxtehude
| Seit einigen Jahren bieten Banken Forwarddarlehen an. Mit diesen Darlehen können Darlehensnehmer schon im Voraus die Konditionen für eine Anschlussfinanzierung vereinbaren. Die Möglichkeit ist interessant, wenn der Zinssatz auf einem relativ niedrigen Niveau steht. Was aber passiert, wenn in der Folgezeit das Zinsniveau weiter sinkt? Der Darlehensnehmer kann nicht einfach auf die Inanspruchnahme des Forwarddarlehens verzichten. Die Bank kann ihn zwar nicht zur Inanspruchnahme zwingen. Sie kann aber eine Nichtabnahmeentschädigung verlangen - und die kann teuer werden. |
1. Berechnungszeitraum für die Zinsentschädigung
In den letzten Jahren haben sich die Darlehenskonditionen enorm vergünstigt. Viele Kunden haben versucht, sich diese günstigen Konditionen zu sichern, indem sie Forwarddarlehen abschlossen. Was nicht voraussehbar war: Die Zinsen blieben nicht nur günstig, sondern sanken sogar noch. Heute, nach Ablauf der Zinsbindungsfrist ihrer Altdarlehen, stehen diese Kunden in der Pflicht, das Vorausdarlehen, dessen Zinsbindungsfrist nunmehr beginnt, abzunehmen. Sie möchten aber viel lieber ein Darlehen zu aktuellen Konditionen aufnehmen, denn nicht nur der weiterhin gesunkene Marktzins macht das Forwarddarlehen teuer, sondern auch der darauf noch zu entrichtende Forwardaufschlag.
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Bei der Kündigung von Forwarddarlehen können sich geradezu existenzbedrohende Ablösungsszenarien ergeben. Hat bspw. ein Kunde drei Jahre vor dem Auslaufen der Zinsbindungsfrist seines Altdarlehens ein Forwarddarlehen mit einer Festschreibungsfrist für den Zinssatz von 15 Jahren geschlossen und stellt sich unmittelbar nach der Vertragsunterzeichnung ein besonderes Ereignis wie der Verlust des Arbeitsplatzes oder eine schwere Krankheit, die Trennung der Lebenspartner o.Ä. ein, so neigen die Darlehensgeber dazu, den Kunden bei Ablösung der Darlehen mit zwei Zinsentschädigungen zu belasten: eine für das Altdarlehen, eine weitere für das Forwarddarlehen. Der Zeitraum, über den dann die beiden Zinsentschädigungen seitens der Bank gefordert werden, erreicht mitunter eine Länge von 18 Jahren. |
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