05.04.2019 · Fachbeitrag · Insolvenzanfechtung
Zahlungsverzug und Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit
| Ein mehrmonatiger Zahlungsverzug in erheblicher Höhe allein genügt nicht, um einen zwingenden Schluss auf die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ziehen zu können. Dass ein Schuldner eigenmächtig, also ohne Zahlungsdruck, nicht bei Fälligkeit zahlt, ist für sich betrachtet noch nicht verdächtig. |
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