· Fachbeitrag · Kredite
Grundschuld als Sicherheit: Lassen Sie sich von der Bank nicht übervorteilen
von Unternehmensberater Martin Dieter Herke, Eltville
| Sie brauchen als Praxisinhaber einen Kredit, die Bank will Sicherheiten. Gehen Sie davon aus: Die Bank nimmt so viele Sicherheiten, wie sie bekommen kann. Oft schießt sie dabei übers Ziel hinaus. Das gilt vor allem, wenn es bei den Sicherheiten um Grundschulden, also die Haftung von Immobilien bzw. Grundstücken geht. Lernen Sie die Fallen in den AGB der Banken kennen und beschränken Sie die Sicherheitsgestellung auf das Notwendige. |
Gefährliche Klauseln zur Zwangsvollstreckung
In fast allen Formularen für die Bestellung von Grundschulden findet sich eine Klausel mit Vollstreckungsunterwerfung. Sie gibt der Bank das Recht, das Grundstück sofort zwangsversteigern zu lassen, ohne vorher bei Gericht da-rauf klagen zu müssen. Viele Formulare sehen sogar ein Anerkenntnis von Ihnen als Kreditnehmer vor, dass die Bank sofort in Ihr Gesamtvermögen, also auch in Ihr Privatvermögen vollstrecken darf. Vermeiden Sie das. Beschränken Sie die Unterwerfung auf das zu finanzierende dingliche Vermögen.
Der folgende Auszug aus einer Grundschuldbestellungsurkunde zugunsten einer Sparkasse macht die Virulenz des Problems deutlich. Die Formulierungen zur dinglichen und persönlichen Zwangsvollstreckungsunterwerfung sind für Sie höchst nachteilig.
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