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  • · Fachbeitrag · Neuer Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte

    Das Bankentestament - Präventivmaßnahme zum Schutz des Steuerzahlers

    von Dipl.-Kfm. Rüdiger Apel, Düsseldorf

    | Die Bundesregierung hat am 6.2.13 mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen wichtige Bausteine des neuen Ordnungsrahmens für die Finanzmärkte beschlossen. Das Gesetz umfasst mehrere Regelungsbereiche, die das Ziel haben, im Fall der drohenden Insolvenz eines Kreditinstituts dieser Krise wirksam begegnen zu können (Gesetzentwurf unter www.iww.de/sl255 ) |.

    1. Vergangene Finanzkrise macht die Notwendigkeit deutlich

    Zum Höhepunkt der Finanzkrise schien es, als ob täglich ein Finanzinstitut in Turbulenzen gerät. Allein in der Europäischen Union mussten nach Angaben der Europäischen Kommission zwischen 2008 und 2010 mit einem Umfang von etwa 1,6 Billionen EUR Bankhäuser vor dem Zusammenbruch gerettet werden. Hintergrund für diese Misere war, dass es keine Notfallpläne für eine rasche und geordnete Abwicklung von bedrohten Instituten gab. Diese Problematik bestand weltweit. Die Rettung mit einem solchen Kraftakt war nicht freiwillig. So wurde befürchtet, dass die als systemrelevant bzw. global systemrelevant eingestuften Institute andere Institute bei einer Insolvenz infizieren könnten. Dieses Risiko des „too big to fail“ (zu groß, um zu scheitern) ist nach Angaben eines Exekutivdirektors der Bankenaufsicht (Raimund Rösler) bisher nicht gelöst. In Deutschland hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rund 15 Institute als dauerhaft systemrelevant eingestuft.

     

    PRAXISHINWEIS |  Zu den heimischen systemrelevanten Banken gehört die Deutsche Bank. Global gesehen gilt sie nach dem Maßstab des Finanzstabilitätsrats (FSB) sogar zu den vier gefährlichsten Banken. Das heißt: Sollte das Institut zusammenbrechen, wären die Folgen für das weltweite Finanzsystem gravierend.