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  • · Fachbeitrag · Unternehmensfinanzierung

    Wann darf die Bank Vorfälligkeitsentschädigung beanspruchen?

    von VRiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz

    | Ansprüche von Banken gegenüber ihren Kunden sind immer wieder Gegenstand ober- und höchstgerichtlicher Entscheidungen. Ein interessantes - bankenfreundliches - Urteil hat das OLG Schleswig aktuell entschieden. Es ging um Ansprüche der Bank, nachdem diese einen Darlehensvertrag vorzeitig beendet hatte. |

     

    Sachverhalt

    Die Beklagte, eine Bank, forderte von der Darlehensnehmerin statt einer Vorfälligkeitsentschädigung einen Schadenersatz, nachdem sie das Darlehen wegen Zahlungsverzugs der Darlehensnehmerin gekündigt hatte. Die Bankkundin verlangte Sicherheiten Zug um Zug gegen Zahlung eines Betrags von über 35.000 EUR freizugeben, nachdem sie der Bank schon zuvor einen Teilbetrag von 306.000 EUR auf die Forderung gezahlt hatte und das Darlehen damit als zurückgezahlt ansah. Die Darlehensgeberin begehrte dagegen einen darüber hinausgehenden Ausgleich ihres Zinsverlustes für die Zukunft. Das LG hatte der Klage stattgegeben. Das OLG sieht dies - mit folgenden Leitsätzen - jedoch anders:

     

    • Leitsatz: OLG Schleswig 21.5.15, 5 U 207/15

    Wird ein Darlehen nach Kündigung durch die Bank aufgrund Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers vorzeitig zurückgezahlt, steht der Bank ein Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung (Vorfälligkeitsentschädigung) nach § 280 Abs. 3, § 281 BGB zu. § 497 BGB schließt den Anspruch nicht aus (Abruf-Nr. 146082).