Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 10.02.2017 · Fachbeitrag · Verzugszinsen

    Basiszinssatz bleibt unverändert bei -0,88 %

    | Für die Berechnung der Verzugszinsen ist der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Die Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Für die Zeit vom 1.1.17 bis zum 30.6.17 beträgt der Basiszinssatz (unverändert) -0,88 % (BAnz AT 29.12.16 B11). |