10.02.2017 · Fachbeitrag · Verzugszinsen
Basiszinssatz bleibt unverändert bei -0,88 %
| Für die Berechnung der Verzugszinsen ist der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Die Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Für die Zeit vom 1.1.17 bis zum 30.6.17 beträgt der Basiszinssatz (unverändert) -0,88 % (BAnz AT 29.12.16 B11). |
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