· Fachbeitrag · Widerrufbarkeit von Darlehensverträgen
Widerrufsjoker: Die Rückabwicklungsrechnung in der beruflichen Praxis - Teil 3
von Prof. Dr. rer. pol. habil. Klaus Wehrt, Diplom-Volkswirt, Buxtehude
| Sind die Voraussetzungen für den Widerruf eines Kredits aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung gegeben („Widerrufsjoker“), so kann dieses Darlehen rückabgewickelt werden. Sowohl der Kreditnehmer als auch das Kreditinstitut haben dann die jeweils bezogenen Leistungen einander zurückzugewähren - zuzüglich einer Verzinsung. Im Folgenden werden verschiedene Varianten der Rückabwicklungsrechnung dargestellt, um das Entstehen von Erstattungsansprüchen zu systematisieren. |
HINWEIS | Auf der Seite www.iww.de/bbp können Sie, unter Eingabe der Abrufnummer 44420698 alle fünf Berechnungsbeispiele herunterladen, die den folgenden Erläuterungen zugrunde liegen. |
1. Endfälliges Rückabwicklungsbeispiel bei einheitlichen Zinssätzen
Die nachfolgenden Überlegungen basieren auf einem tilgungsfreien Immobiliardarlehen mit einer 6 %-igen Verzinsung, das über vier Jahre hinweg bis zu seinem Widerruf am 31.12.12 bedient wurde. Dazu werden die Daten der Berechnung 1 (siehe Download-Dokument) herangezogen:
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