· Fachbeitrag · Zahlungsverzug
Wann darf die Bank den Leasing-Vertrag kündigen?
| Kündigt die Leasingbank den Leasingvertrag vorzeitig, drohen dem Leasingnehmer hohe Nachforderungen, da dem Leasinggeber beim Finanzierungsleasing die volle Amortisation seiner Aufwendungen zusteht. Doch in vielen Fällen lohnt es, sich zu wehren. Denn die Leasingbanken beachten die Verbraucherrechte nicht immer und stolpern über die komplizierten Regeln zur Kündigung. |
1. Kündigung eines Leasingvertrags
Das Gesetz hat Mindestvoraussetzungen zur wirksamen Kündigung wegen Zahlungsverzugs bei einem Leasing-Vertrag festgelegt. Diese finden sich in § 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VerbrKrG (Verbraucherkreditgesetz). Danach kann ein Kreditgeber bei einem Kredit, der in Teilzahlungen zu tilgen ist, den Kreditvertrag wegen Zahlungsverzugs des Verbrauchers nur kündigen, wenn
- der Verbraucher mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens zehn vom Hundert, bei einer Laufzeit des Kreditvertrages über drei Jahre mit fünf vom Hundert des Nennbetrags des Kredits oder des Teilzahlungspreises in Verzug ist und
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