· Fachbeitrag · Abgabenordnung
Wichtige Rechte und Pflichten bei der Außenprüfung
| Das BMF hat die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung nach § 5 Abs. 2 S. 2 BpO auf fünf Seiten zusammengestellt und hebt das ehemalige Schreiben von 2001 auf ( BMF 24.10.13, IV A 4 - S 0403/13/10001 , Abruf-Nr. 133335 ). |
Das BMF erläutert dabei Beginn, Ablauf und Ergebnis der Außenprüfung sowie den Ablauf der BP beim Verdacht einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit. Das BMF betont, dass die Außenprüfung nach § 199 Abs. 1 AO auch zugunsten des Steuerpflichtigen erfolgen soll.
Quelle: Ausgabe 01 / 2014 | Seite 1 | ID 42476078