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  • · Nachricht · Änderungen zum Jahreswechsel

    Minijob-Grenze wird voraussichtlich auf 450 EUR angehoben

    | Minijobber sollen nach Plänen der derzeitigen Regierungskoalition ab dem 1.1.13 mehr verdienen können. Die Geringfügigkeitsgrenze soll von 400 EUR auf 450 EUR angehoben werden. |

     

    Begleitend ist angedacht, eine grundsätzliche Rentenversicherungspflicht einzuführen, die der sozialen Absicherung von Minijobbern dienen soll. Minijobber haben demnach den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers bis zum allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung zu ergänzen. Ist dies nicht gewünscht, soll sich der geringfügig Beschäftigte von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen können.

     

    PRAXISHINWEIS: Die erforderlichen politischen Beschlüsse stehen allerdings noch aus.

    Fundstelle:

    • http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/0__Home/news/12__07__18__450__Euro__Grenze.html
    Quelle: ID 35424960