04.09.2014 · Fachbeitrag · Altersversorgung
Betriebsrente muss in der Finanzkrise nicht angehoben werden
| Ein Arbeitgeber, der die Betriebsrente alle drei Jahre an den Kaufkraftverlust angepasst hat, kann die Anhebung der Betriebsrente nach einer Entscheidung des BAG mit der Begründung ablehnen, seine wirtschaftliche Lage stehe einer Anpassung entgegen (BAG 15.4.14, 3 AZR 51/12, Abruf-Nr. 141344 ). |
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