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  • 05.04.2018 · Nachricht · Arbeitsrecht

    Korrekte Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Zeiten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

    | Die DSGVO wird ab dem 25.5.18 wirksam. Ab diesem Zeitpunkt besteht für bestimmte Datenarten gegenüber „generellen“ personenbezogenen Daten ein besonderer Schutz. Zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten gehören die Gesundheitsdaten. Die Verarbeitung solcher Daten unterliegt besonderen Regeln. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der korrekten Übermittlung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. |