· Fachbeitrag · Aufbewahrungsfristen und -pflichten
Datenlöschung zwingend erforderlich!
| Das Datenschutzgesetz, das Telekommunikationsgesetz sowie Betriebsvereinbarungen sehen vor, dass personenbezogene Daten nach bestimmten Fristen zu löschen sind. Aber wo fallen überhaupt solche sensiblen Daten an? |
1. Videoüberwachung
Bei der Videoüberwachung ist einem nicht sofort bewusst, dass personenbezogene Daten erhoben werden. Die Videoüberwachung wird für diverse Zwecke eingesetzt. Sie kann dazu dienen, das Hausrecht wahrzunehmen, mögliche Täter abzuschrecken oder um erfolgte Straftaten verfolgen zu können. Die Daten dürfen nur für einen kurzen Zeitraum, zumeist wenige Tage, gespeichert werden. Ein längerer Zeitraum steht dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) entgegen.
2. Telekommunikationsanlage
Auch Telekommunikationsanlagen (TK) speichern Daten. Die Daten sind allein schon deshalb personenbezogen, da sich Telefonnummern in der Regel direkt Personen zuordnen lassen. Welche Daten zu welchem Zweck gespeichert werden dürfen, regelt das Telekommunikationsgesetz. Im Allgemeinen dürfen nur für eine Abrechnung relevante Verkehrsdaten für maximal sechs Monate nach Versand der Rechnung gespeichert werden.
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