· Fachbeitrag · Bankrecht
Keine überzogenen Kosten für erneute Kontoauszüge
| Wird für die Nacherstellung von Kontoauszügen ein Betrag von 15 EUR erhoben, benachteiligt dies den Vertragspartner unangemessen und ist unwirksam (OLG Frankfurt a.M. 23.1.13, 17 U 54/12, Abruf-Nr. 131228 ). |
Dieser Auffassung ist das OLG Frankfurt a.M. Es begründet sie damit, dass das Entgelt nicht nur den tatsächlichen Aufwand der Bank abgilt, sondern einen nicht unerheblichen Gewinnanteil erhält. Dies sei unzulässig.
PRAXISHINWEIS | Diese Entscheidung betrifft nicht nur künftige Gebührenforderungen von Banken. Sie gibt Kunden auch ein Rückforderungsrecht für die letzten drei Jahre der bereits eingezogenen Gebühren für nacherstellte Kontoauszüge. |
Quelle: Ausgabe 08 / 2013 | Seite 178 | ID 42218000