· Fachbeitrag · Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die „erste nationale Risikoanalyse Deutschlands“ ‒ Auswirkungen auf Steuerberater
von Andreas Glotz, Rechtsanwalt, Geschäftsführer Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention mbH, Köln und Karoline Joschko, Dipl. Finw. ebd.
| Mit knapp zweijähriger Verspätung veröffentlichte das BMF Ende Oktober 2019 die „erste nationale Risikoanalyse Deutschlands“ (NARD). Nach § 5 Abs. 1 S. 2 GwG haben Verpflichtete zwingend „die Informationen, die auf der NARD beruhen zu berücksichtigen“ und damit in ihr Risikomanagement gem. §§ 4 ff. GwG zu integrieren. |
1. Zielstellungen und Ergebnis der NARD
Die weitgehend inhaltsleeren und ausschweifenden Ausführungen dürften ihre Ziele vor allem darin haben, (endlich) gesetzlichen Vorgaben nachzukommen aber vor allem einer tiefsitzenden Furcht des BMF vor einem erneut schlechten Abschneiden der anstehenden FATF-Prüfung Deutschlands begegnen zu können.
In einer fünfstufigen Skala wird das Risiko der Geldwäschebedrohung in Deutschland insgesamt vom BMF als mittelhoch eingestuft, dasjenige der Terrorismusfinanzierung als mittelniedrig. Gründe für die zweithöchste Risikoeinstufung liegen im Zahlungsverhalten der Deutschen mit ihrer Liebe zum Bargeld und dem Fehlen entsprechender Verbote, der Anfälligkeit vieler Branchen (i. Ü. einschl. des Handwerks) sowie der Anonymisierung vieler Geschäftsvorfälle durch internetbasierten Handel und anonymisiertem Zahlungsverkehr.
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