· Fachbeitrag · Beratungsfeld NachfolgeberATUNG
Haftungsrisiken bei der Unternehmensnachfolge
von RAin und Datenschutzbeauftragte Anna Rehfeldt, LL.M.
| Die Beteiligten einer Unternehmensnachfolge sind, neben dem Unternehmer, der sein Unternehmen überträgt, und dem Nachfolger insbesondere auch externe Dritte wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc. Je komplexer der Unternehmensgegenstand sowie der Vorgang der Unternehmensübertragung ist und je mehr Parteien involviert sind, desto höher können auch die Haftungsrisiken für jeden Einzelnen sein. Welche das sind, zeigt dieser Beitrag. |
1. Hintergrund
Eine Unternehmensnachfolge durchläuft unterschiedliche Stadien. Beginnend mit der Suche nach einem geeigneten Nachfolger über die Bewertung des Unternehmens bis hin zur Verhandlung über den Kaufpreis bzw. die Zahlungsmodalitäten und der tatsächlichen Übergabe des Unternehmens gibt es verschiedene Bereiche, die jeweils unterschiedliche Haftungsrisiken hervorrufen. Komplettiert wird dies durch den Umstand, dass in eine Unternehmensnachfolge eine Vielzahl von Beteiligten involviert ist. Das sind neben dem alten Unternehmensinhaber und dem Nachfolger hauptsächlich die Arbeitnehmer, Lieferanten, Geschäftspartner und die Berater, die die Unternehmensnachfolge begleiten.
Zu den Haftungsrisken, die für den übergebenden Unternehmensinhaber und für den Nachfolger von besonderer Bedeutung sind und auf die es in der Beratungspraxis hinzuweisen gilt, gehören:
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