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  • · Nachricht · Betriebliche Altersvorsorge

    Ablauf der Übergangsfrist für den Beginn der Auszahlung mit dem 62. Lebensjahr

    | Zum 31.12.12 läuft die Übergangsfrist zur Umstellung von Altersvorsorgeverträgen auf den frühest möglichen Beginn der Auszahlung mit dem 62. Lebensjahr ab. Betroffen sind auch Verträge, die anstelle nur des 60. Lebensjahres zusätzlich einen Hinweis auf das 62. Lebensjahr für Vertragsabschlüsse ab dem 1.1.12 enthalten. |

     

    Bitte beachten Sie, dass die Änderungsanzeigen nach § 14 Abs. 2 AltZertG und Verzichte bis zum 31.10.12 bei der Zertifizierungsstelle vorliegen sollten, damit sichergestellt werden kann, dass eine Bestätigung der Zertifizierungsstelle zur Anzeige bzw. eine Bearbeitung der Verzichtserklärung noch rechtzeitig bis zum Jahresende erfolgen kann.

     

    Sofern dem BZSt für ein Zertifikat weder die Umstellung auf das 62. Lebensjahr nach § 14 Abs. 2 S. 4 AltZertG noch der Verzicht angezeigt wurde, wird die Zertifizierungsstelle prüfen, ob diesbezüglich die Rücknahme, der Widerruf oder eine anderweitige Untersagung der Nutzung des Zertifikats für weitere Vertragsabschlüsse in Betracht kommt.

    Quelle: ID 34940920