· Fachbeitrag · Betriebliche Nutzung und Übertragung
Krisengewinn durch Betrieb einer Photovoltaikanlage in der Gegenwart?
von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar, Hannover
| Vor dem Hintergrund der Energiekrise hat der Gesetzgeber bereits mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) umfassende Neuerungen und Entlastungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen geschaffen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Gesamtüberblick über steuerliche Implikationen zur betrieblichen Nutzung und Übertragung von Photovoltaikanlagen und fokussiert sich hierbei auf ausgewählte ertrag- und umsatzsteuerliche Einzelaspekte. |
1. Ertragsteuerliche Neuerungen durch das JStG 2022
Die Installation von Photovoltaikanlagen, insbesondere auf Wohngebäuden, soll zur Beschleunigung der Energiewende und des Ausbaus der erneuerbaren Energien einen erheblichen Beitrag leisten. In der Praxis wurde die Installation von Photovoltaikanlagen jedoch bisher häufig durch bürokratische Hürden erschwert, insbesondere durch die mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage verbundenen steuerlichen Pflichten.
Aufgrund der geringen Einspeisevergütungen konnte zudem mit kleinen Photovoltaikanlagen regelmäßig kein Totalüberschuss mehr erzielt werden. Steuerpflichtige sehen sich daher in vielen Fällen einige Jahre nach der Installation der Anlage mit Fragen der Finanzverwaltung zum Nachweis der Gewinnerzielungsabsicht konfrontiert. Zur Erreichung dieses Ziels wurde durch das JStG 2022 daher nun eine ertragsteuerliche Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG n. F. eingeführt.
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