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  • · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Ausgegebene Darlehen im Fokus der Betriebsprüfung von Kapitalgesellschaften

    von Dip.-Finw. Bernhard Köstler, Neubiberg

    | Bei Betriebsprüfungen von Kapitalgesellschaften gilt ein kritischer Blick des Prüfers meist den ausgegebenen Darlehen. Denn kommt es zu einer Gewinnminderung im Zusammenhang mit einem Darlehen oder einer vergleichbaren Forderung, ist zu prüfen, ob in Höhe dieser Gewinnminderung eine außerbilanzmäßige Zurechnung zum versteuernden Einkommen nach § 8b Abs. 3 S. 4 ff. KStG zu erfolgen hat. Diese Vorschrift kann über § 8b Abs. 6 KStG selbst dann zur Anwendung kommen, wenn eine Personengesellschaft die Gewinnminderung im Zusammenhang mit einem Darlehen erleidet. |

    1. Grundsätze zur Regelung nach § 8b Abs. 3 S. 4 ff. KStG

    Erfasst eine Kapitalgesellschaft in ihrer Steuerbilanz eine Gewinnminderung im Zusammenhang mit einem hingegebenen Darlehen, darf sich diese Gewinnminderung nicht auf das zu versteuernde Einkommen auswirken, wenn es sich bei dem Darlehensnehmer um eine im In- oder Ausland ansässige Kapitalgesellschaft handelt und wenn der Darlehensgeber zu mehr als 25 % mittelbar oder unmittelbar an dem Darlehensnehmer beteiligt ist oder war.

     

    • Beispiel

    Die im Inland ansässige XY-GmbH hält 100 % an der im Inland ansässigen T-GmbH. Die XY-GmbH gewährt der T-GmbH ein Darlehen i. H. von 100.000 EUR. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten der T-GmbH verzichtet die XY-GmbH auf die Rückzahlung des Darlehens. In der Steuerbilanz bucht die XY-GmbH eine gewinnmindernde Teilwertabschreibung.

     

    Folge: Da die Voraussetzungen des § 8b Abs. 3 S. 4 KStG erfüllt sind, muss das zu versteuernde Einkommen der XY-GmbH außerbilanzmäßig um 100.000 EUR erhöht werden.