· Fachbeitrag · Betriebsprüfung in der Gastronomie
Hinzuschätzung auf Grundlage von günstigerer Richtsatzschätzung statt Ausbeutekalkulation
von Dr. Stephan Peters, Warendorf
| Liegen dem FA keine hinreichenden Anhaltspunkte zu den Haupt-umsatzträgern und den Rezepten der einzelnen Gerichte einer Pizzeria vor, scheidet eine pauschale Ausbeutekalkulation anhand des Mehleinsatzes aus. Zutreffendere Ergebnisse liefert in diesem Fall die Richtsatzschätzung (FG Münster 17.1.20, 4 K 16/16, Abruf-Nr. 214889 ). |
1. Sachverhalt
Die Parteien streiten über die im Anschluss an eine Betriebsprüfung für die Streitjahre 2006 bis 2013 vorgenommene Hinzuschätzung durch das FA.
Der Kläger betrieb eine Pizzeria, bestehend aus einer Küche und einer Theke. Die Pizzeria verfügte nur über wenige Sitzgelegenheiten. Der Kläger erzielte weit überwiegend Bareinnahmen. Die von der elektronischen Registrierkasse ausgegebenen Tagesendsummenbons bewahrte der Kläger erst ab Juli 2013 auf. Zudem bezog der Kläger seine Waren unter einer Kundennummer über den Großhändler X.
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