· Fachbeitrag · Betriebsprüfung
Schätzungen in der Betriebsprüfung - Was bleibt vom Zeitreihenvergleich?
von Rechtsassessor Dr. Matthias H. Gehm, Limburgerhof und Speyer
| In zwei aktuellen Urteilen hat sich der BFH zur Schätzungsmethode des Zeitreihenvergleichs geäußert ( BFH 25.3.15, X R 20/13, Abruf-Nr. 178301 und X R 19/14, Abruf-Nr. 180946 ). Dabei wird über die konkrete Frage hinaus, ob der Zeitreihenvergleich überhaupt eine geeignete Schätzungsmethode ist, die Problematik deutlich, dass die Finanzverwaltung bisweilen auf jede nur erdenkliche Weise versucht, ein Einfalltor für eine Zuschätzung zu finden. Der folgende Beitrag nimmt sich dem Thema Schätzung im Hinblick auf die neue Rechtsprechung grundlegend an. |
1. Schätzungsbefugnis
Die Befugnis von Finanzverwaltung aber auch Finanzgerichten, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen, ergibt sich grundsätzlich aus § 162 Abs. 2 S. 1 und 2 AO i. V. m. § 96 Abs. 1 S. 1 FGO. Danach darf geschätzt werden,
- wenn der Steuerpflichtige seinen Mit- bzw. Aufzeichnungspflichten nicht nachkommt,
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