· Fachbeitrag · Betriebsprüfung
Tankstellen auf dem Prüfstand: Praxishinweise für die Betriebsprüfung - Teil 1
von RA, FA Steuerrecht Dirk Beyer, Köln
| Tankstellen bieten für Betriebsprüfer vielfältige Prüfungspunkte. Das Zusatzgeschäft (z. B. Waschanlagen, Snacks, Backbetrieb) hat oft einen hohen Anteil am Gesamtumsatz und weckt das zusätzliche Interesse des Prüfers. Zudem ergeben sich abhängig von der Betriebsart als freie oder gebundene Tankstelle unterschiedliche steuerliche Konsequenzen. Dieser Beitrag zeigt häufige Praxisfragen auf, mit denen Tankstellenbetreiber und deren Steuerberater rechnen müssen. |
1. Steuerliche Außenprüfung
Zunächst sollen hier Hinweise für die steuerliche Außenprüfung (§ 193 ff. AO) durch die Finanzämter gegeben werden.
1.1 Prüfungsanlässe
Die Betriebsprüfungsordnung (BpO) als Verwaltungsvorschrift kennt die Regel- und die Anlassprüfung. Eine Anlassprüfung kann z. B. ausgelöst werden bei
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