06.12.2023 · Nachricht · Betriebsprüfung
Vorlage eines elektronischen Gesamtjournals nicht verpflichtend
| Das FG Hamburg (30.3.23, 2 K 172/19) hat aktuell entscheiden, dass kein Anspruch der Finanzverwaltung auf Vorlage eines elektronischen Gesamtjournals besteht. Die Aufforderung zur Vorlage eines Gesamtjournals, in dem auch nicht nach § 147 Abs. 1 AO aufbewahrungspflichtige E-Mails aufgelistet bzw. nach den Vorgaben der Finanzverwaltung dargestellt werden sollen, überschreitet die Befugnisse der Finanzverwaltung aus § 147 Abs. 6 AO und ist damit rechtswidrig. |
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