· Fachbeitrag · Betriebsprüfung
Zeitnahe Betriebsprüfung bringt Vor- und Nachteile
von Dipl.-Finw. (FH) Bernhard Köstler, Neubiberg
| Der in die Betriebsprüfungsordnung (BpO) neu eingefügte § 4a versetzt das Finanzamt in die Lage, für nach dem 1.1.12 angeordnete Prüfungen eine zeitnahe Betriebsprüfung durchzuführen. Während Betriebsprüfungen bislang i.d.R. mehrere - unter Umständen schon fünf oder zehn Jahre zurückliegende - Geschäftsjahre betreffen, wird das einzelne Jahr bei einer zeitnahen Betriebsprüfung schon kurz nach seinem Ablauf geprüft. Für Unternehmen ist diese Neuerung sowohl mit Vor- als auch Nachteilen verbunden. |
1. Mehr Planungssicherheit
Wird die Betriebsprüfung zeitnah nach Ablauf des Geschäftsjahrs begonnen - Voraussetzung ist die Abgabe der vollständigen Steuererklärung für das zu prüfende Jahr -, haben Unternehmen mehr Planungssicherheit. Sie erfahren so zeitnah, ob die Gestaltungen steuerlich zulässig sind oder nicht.
2. Nachzahlungszinsen sinken
Bei einer zeitnahen Prüfung mindern sich die Nachzahlungszinsen, die teilweise 30 % und mehr betragen können.
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