06.01.2023 · Nachricht · Betriebsprüfungsordnung
BpO: Festlegung neuer Abgrenzungsmerkmale zum 1.1.24
| Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 1.1.24 neue Abgrenzungsmerkmale sowie neue Zuordnungstabellen. Die Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden. Das Schreiben wurde im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. |
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