· Fachbeitrag · Bewertung einer Freiberuflerpraxis
Objektivierter Ergebniszeitraum im Rahmen des modifizierten Ertragswertverfahrens in der Praxis
von StB Dipl.-Kfm. Stefan Siewert, Hamburg und Dipl.-Kfm. Frank Boos, Rastatt
| Im Herbst 2011 wurden bereits die Grundlagen zur Objektivierung des Ergebniszeitraums im Rahmen der Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen nach dem modifizierten Ertragswertverfahren vorgelegt ( BBP 11, 220 ). Die Ermittlung der Einzelfaktoren für die Berechnung des objektivierten Ergebniszeitraums bringt in der Praxis jedoch Probleme mit sich. Anhand von Beispielen wird diesem Problem im Folgenden Abhilfe geschaffen. |
1. Die modifizierte Ertragswertmethode
Bei der Bewertung von Freiberufsunternehmen wurde durch die Gerichte in den vergangenen Jahrzehnten die Methodenvielfalt befürwortet. In zunehmendem Maße wird jedoch die modifizierte Ertragswertmethode bevorzugt, wie zuletzt in den Urteilen des BGH (2.2.11, XII ZR 185/08; 9.2.11 XII ZR 40/09) und BSG (14.12.11,B 6 KA 39/10 R) bestätigt.
Im modifizierten Ertragswertverfahren wird der Ergebniszeitraum - anders als beim Ertragswertverfahren in seiner Grundform - zeitlich begrenzt. Die Länge des Ergebniszeitraums ist grundsätzlich nach den Verhältnissen des Einzelfalls zu berechnen. In diese Berechnung fließen zum einen praxisindividuelle Faktoren (Ruf, Ansehen, Leistungsspektrum ...), die vom Praxisinhaber direkt beeinflussbar sind, zum anderen praxisexterne Faktoren, die sich in erster Linie aus dem Markt- und Wettbewerbsumfeld sowie der volkswirtschaftlichen Gesamtsituation (Standortfaktoren ...) ergeben und vom Praxisinhaber üblicherweise nicht direkt beeinflusst werden können, ein.
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