06.04.2021 · Nachricht · Bilanzierung
Keine doppelte Berücksichtigung der Abschreibung von lediglich einmal getragenem Aufwand
| Die Finanzbehörde Hamburg (FBeh Hamburg, Fachinformation v. 2.11.20, S 2190 – 2019/003 – 52) weist darauf hin, dass das Urteil des BFH vom 28.4.20, IX R 14/19 anzuwenden ist. In dem Urteil wurde klargestellt, dass bestandskräftig zu Unrecht als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand geltend gemachte Anschaffungskosten zu einer Minderung des Abschreibungsvolumens führen und insoweit eine Weiterführung der Abschreibung ausgeschlossen ist. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses BBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig