06.02.2018 · Nachricht · Buchführung
Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei Einnahme-Überschuss-Rechnung
| Verwendet ein Unternehmer keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern, so berechtigt dies alleine nicht das FA zur Erhöhung des Gewinns durch Schätzung eines „Un“-Sicherheitszuschlags. Dies hat das FG Köln (7.12.17, 15 K 1122/16, Abruf-Nr. 199041 ) für den Fall der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung entschieden. |
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