· Nachricht · Bund der Steuerzahler informiert
Neue Meldepflicht für Registrierkassen ab 2025
| Seit dem 1.1.25 müssen Unternehmer ihre elektronischen Registrierkassen beim Finanzamt melden. Das Bundesfinanzministerium hat ein elektronisches Meldeverfahren über „Mein ELSTER“ eingeführt, das die bisher ausgesetzte Meldepflicht aktiviert. |
Im Einzelnen müssen Unternehmer folgende Informationen übermitteln, unabhängig davon, ob die Kassen gekauft, gemietet oder geleast wurden:
- Art des Kassensystems
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