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  • 06.02.2025 · Nachricht · Bundesfinanzministerium

    Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien

    | Das BMF hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz die Änderungsverordnung zu der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) erlassen. Sie wurde am 20.1.25 im Bundesgesetzblatt (BGBl I 25 Nr. 13) veröffentlicht und tritt am 17.2.25 in Kraft. |