06.04.2021 · Nachricht · Corona & Betriebsprüfung
Telefonische Schlussbesprechung möglich
| Lehnt ein Prüfer des Finanzamts nach Abschluss seiner Prüfungshandlungen wegen der Corona-Kontaktbeschränkungen eine Schlussbesprechung im Rahmen eines persönlichen Zusammentreffens ab? Und bietet er dafür eine telefonische Schlussbesprechung an? Wenn ja, sollte die Chance auf diese telefonische Besprechung wahrgenommen werden. Denn wird die telefonische Schlussbesprechung abgelehnt, kann das FA von einem Verzicht auf eine Schlussbesprechung ausgehen und die Änderungsbescheide erlassen (FG Düsseldorf 11.5.21, 3 V 1087/20, Abruf-Nr. 220928 ). |
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