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  • · Fachbeitrag · Datenübermittlung an Banken

    Digitaler Finanzbericht als Beratungschance

    von Christian Wenzel-Hofmann, B.A., Fürth und Dipl.-Kfm. Bert Schmidt, Freilassing

    | Im Rahmen der Digitalisierung und der dadurch fortlaufenden Optimierung von Geschäftsprozessen in Unternehmen gewinnen elektronische Schnittstellen zur medienbruchfreien Übermittlung von Daten immer mehr an Bedeutung. Eine dieser Schnittstellen stellt der Digitale Finanzbericht (DiFin) dar. Dieser dient dem Datenaustausch zwischen Steuerberater bzw. Unternehmen und Banken sowie Sparkassen im Rahmen des Kreditvergabeprozesses. Welche Beratungsaspekte diese neue Schnittstelle für den Steuerberater beinhaltet, stellt der folgende Beitrag in Kürze dar. |

    1. Wer oder was ist der Digitale Finanzbericht (DiFin)?

    Der DiFin ist ein bundesweit einheitlicher technischer Standard für die elektronische Übermittlung der Jahresabschlussdaten von Firmenkunden an Banken und Sparkassen, ähnlich dem Verfahren bei der E-Bilanz im Format XBRL (EXtensible Business Reporting Language). Auf dieser erprobten und bewährten technischen Infrastruktur baut auch das Verfahren des DiFin auf. Seit April 2018 steht das standardisierte Übermittlungsverfahrens zur digitalen medienbruchfreien Einreichung von Jahresabschlüssen für Bilanzierer und Einnahmenüberschussrechner allen berichtenden Unternehmern und Steuerberatern zur Verfügung. Voraussetzung ist der Einsatz einer geeigneten Software (z. B. ADDISON AKTE, ebilanz-Online oder DATEV Kanzlei-Rechnungswesen).

     

    Kreditinstitute stehen in der gesetzlichen Verpflichtung, die Jahresabschlüsse der Kreditnehmer zu analysieren und darauf die Prüfung zur Kreditwürdigkeit aufzubauen. Durch den DiFin ist es nicht mehr nötig, umfangreiche Papierdokumente an die Bank zu übergeben. Stattdessen können mit DiFin die angeforderten Informationen per Datensatz im XBRL-Format direkt an die Bank übermittelt werden. Das Format entspricht den aktuellen Sicherheitsanforderungen und hält dabei die Vorschriften zu Datenschutz und Datensicherheit ein.

     

    Der DiFin erfreut sich bisweilen großer Beliebtheit, denn seit der Freigabe (April 2018) stellen die Kreditinstitute zügig ihre Prozesse auf den neuen Branchen-Standard um. Bereits jede zweite Sparkasse und jede dritte Volks- und Raiffeisen-Bank hat ihre Prozesse entsprechend angepasst. Auch zahlreiche Privatbanken sind bundesweit vertreten. Über das DATEV-Rechenzent-rum wurden bereits mehr als 2.400 Abschlussdatensätze von 1.100 Steuerkanzleien im DiFin-Format an Banken und Sparkassen übermittelt (vgl. DATEV eG, Pressemeldung vom 27.8.18; Informationen zu den teilnehmenden Banken sind abrufbar unter https://www.digitaler-finanzbericht.de/participants).

     

     

    Für die Kreditgeber und Kreditnehmer bietet der DiFin die Chance, den Kreditvergabeprozess zu beschleunigen und zu vereinfachen. Zitat eines Steuerberaters: „Die Zeiten sind vorbei, in denen wir selbst oder unsere Mandanten den Postboten gespielt, sprich, wir in der Kanzlei erst Unmengen von Abschlussunterlagen ausgedruckt, dann kuvertiert und letztendlich zu den Banken und Sparkassen getragen haben.“

    2. Chancen für den Steuerberater

    Für den Steuerberater bietet sich mit der Einführung dieses weiteren digitalen Prozesses mit Institutionen zum einen die Chance, sich als kompetenter Ansprechpartner rund um die Digitalisierungsthemen insbesondere in der Zusammenarbeit mit seinen Mandanten zu positionieren. Vor allem der Prozess der Belegverarbeitung für die Finanzbuchführung bietet große Möglichkeiten, diese effizienter zu gestalten. Zum anderen ist der Steuerberater durch seine Dienstleistung der digitalen Übermittlung an die Banken nunmehr viel enger in den Prozess der Fremdfinanzierung seiner Mandanten eingebunden und kann seine Mandanten hierzu entsprechend beratend unterstützen.

     

    In der Vergangenheit beschränkte sich die Tätigkeit häufig auf rein deklaratorische Tätigkeiten, wie das korrekte Verbuchen des vom Mandanten abgeschlossenen Darlehens für die für den Jahresabschluss notwendigen Ausweise der Restlaufzeitvermerke. Nun bietet sich die Chance, den Mandanten bei der Auswahl der optimalen Finanzierung zu beraten. Mit geeigneter Softwareunterstützung (z. B. DATEV Finanzanalyse) kann der Steuerberater die verschiedenen Angebote der Banken vergleichbar machen oder auch mit alternativen Finanzierungsformen (wie z. B. Leasingfinanzierungen) unter Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Gegebenheiten vergleichen.

     

    Zukünftig sollen Informationen dann auch in entgegengesetzte Richtung fließen. Die DATEV eG arbeitet in Kooperation mit den Banken und Sparkassen an einem Rückkanal. Die Rahmendaten des Darlehens sollen dann automatisch an die Steuerberater zurückübertragen werden, um somit die Verbuchung der Darlehen weiter zu automatisieren.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2018 | Seite 285 | ID 45496972