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  • · Fachbeitrag · Einsatz künstlicher Intelligenz

    Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter zur sicheren Nutzung von KI schulen

    | Seit 2.2.25 gilt für Unternehmen nach der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) die Verpflichtung, ihre Mitarbeiter zur sicheren Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) zu schulen. Was ist zu beachten? |

    1. Inhalt und Zielsetzung der KI-Verordnung

    Am 1.8.24 ist die vom EU-Rat am 21.5.24 final gebilligte EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung ABl. L, 2024/1689, 12.7.24) in Kraft getreten. Ziel der KI-Verordnung ist es, dafür zu sorgen, dass Systeme der künstlichen Intelligenz (KI) verantwortungsvoll entwickelt und genutzt werden. Mit den Vorschriften werden Anbietern und Betreibern von KI-Technologien Pflichten auferlegt und es wird die Zulassung von Systemen künstlicher Intelligenz im EU-Binnenmarkt geregelt. Die Verordnung befasst sich mit Risiken im Zusammenhang mit KI wie Verzerrungen, Diskriminierung und mangelnde Rechenschaftspflicht und soll Innovationen und die Verbreitung von KI fördern. Innerhalb der EU setzt die KI-Verordnung einen einheitlichen Standard für die KI-Regulierung und einen sicheren und vertrauenswürdigen Umgang mit künstlicher Intelligenz.

    2. Welche Unternehmen sind betroffen?

    Betroffen sind ‒ unabhängig von der Unternehmensgröße oder Branche ‒ alle Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen. Die KI-Verordnung unterscheidet zwischen zwei Gruppen betroffener Unternehmen: