· Fachbeitrag · Elektronische Steuererklärungen
Neue Regeln für Unternehmer bei Elster
| Unternehmer, die sich selber um ihre Steuern kümmern, hatten sich bisher daran gewöhnt, dass die Umsatzsteuer-Voranmeldung über das Finanzamtstool Elster online eingereicht wird. Ab 2013 können die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung und die Lohnsteueranmeldung nur noch elektronisch authentifiziert übermittelt werden. |
Wichtig ist, dass es keine Übergangsphase gibt. Eine Übermittlung ohne elektronische Authentifizierung ist damit nicht mehr möglich. Um das Verfahren einsetzen zu können, ist eine Registrierung über das Elster-Online-Portal erforderlich. Geregelt ist das Verfahren in der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (Verpflichtung zur Authentifizierung § 1 Abs. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 StDÜV). Damit das Verfahren zur Automation der Finanzverwaltung eingesetzt werden konnte, war die Voraussetzung, dass die Finanzverwaltung hierfür einen Zugang für die Steuerpflichtigen bzw. die Beauftragten eröffnet (§ 87a Abs. 1 S. 1 AO).
Folgende Verfahren werden über Elster zur Verfügung gestellt:
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