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  • · Fachbeitrag · Entzug illegaler Gelder

    Geldwäscheverdacht bei Bareinzahlung aufs Privatkonto

    | Eine Bank hat einen Geldwäscheverdacht anzuzeigen, wenn Transaktionen dafür sprechen, dass dadurch illegale Gelder dem Zugriff entzogen oder die Herkunft verdeckt werden soll (OLG Frankfurt 17.12.12, 19 U 210/12, Abruf-Nr. 132601 ). |

     

    Zahlt ein Bankkunde innerhalb eines Jahres 44.000 EUR bar auf sein Konto ein und ist über deren Herkunft nichts bekannt, liegt ein Anfangsverdacht vor. Das Gericht sieht derartige Einzahlungen als auffällig und als Anhaltspunkt für das Vorliegen einer Transaktion an. Mit dieser Transaktion sollten möglicherweise illegale Gelder dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen oder die Herkunft illegaler Vermögenswerte verdeckt werden. Über die Herkunft der Beträge sowie über die Einkünfte des Steuerpflichtigen war nichts bekannt.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2013 | Seite 263 | ID 42387558