05.10.2018 · Nachricht · Erbrecht
Der digitale Nachlass: Kein Handlungsbedarf im Erbrecht
| Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf im Erbrecht, was die Frage des Zugangs zum digitalen Nachlass betrifft. In der Antwort (19/4207) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3954) heißt es, der Bundesgerichtshof habe mit seiner Entscheidung vom 12.7.18 (III ZR 181/17) klargestellt, dass digitale Inhalte ebenso wie sonstige Vermögensgegenstände und vertragliche Rechte und Pflichten des Erblassers auf den Erben übergehen. |
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