· Fachbeitrag · Erweitertes Beratungsspektrum
Vermögensberatung durch den Steuerberater - Überflüssig oder sinnvoll? (Teil 1)
von RA Hans-Günther Gilgan, Münster
| Jeder Steuerberater wird es aus der Praxis bestätigen können: Mandanten fragen in Vermögens- und Anlagefragen um Rat. In vielen Kanzleien nimmt der Bereich Vermögensberatung im Beratungsspektrum auch schon einen respektablen Rang ein. Aber nicht alle Berater nutzen diese Nachfrage, um relevante Umsätze zu generieren. Es herrschen immer noch Bedenken hinsichtlich der Qualifikation und der berufsrechtlichen Zulässigkeit. Beide Argumente lassen sich aber leicht aus dem Weg räumen. |
1. Vermögensberatung als Aufgabe für Steuerberater?
Steuerberater leisten geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen, § 33 StBerG. Daneben sind sie gem. § 57 Abs. 3 StBerG befugt, sogenannte vereinbare Tätigkeiten zu erbringen. Hierzu zählt nach § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG die wirtschaftsberatende, gutachterliche und treuhänderische Tätigkeit. Hierzu gehört auch die Vermögensverwaltung und Vermögensberatung. Ein steuerliches Beratungsmandat wird dabei nicht vorausgesetzt, da sich § 57 Abs. 3 StBerG nicht entnehmen lässt, dass diese vereinbaren Tätigkeiten nur neben der eigentlichen steuerberatenden Dienstleistung erbracht werden dürfen. Sie können damit auch losgelöst von einer steuerlichen Beratung ausgeführt werden (Hartmann, Vermögensberatung durch Steuerberater - Berufsrechtliche Schranken und haftungsrechtliche Grenzen, INF 02, 694, 695; siehe auch Ebke, Private Vermögens- und Vorsorgeplanung durch Steuerberater?, Stbg 02, 112 ff.).
PRAXISHINWEIS | Steuerberater können die Vermögens- und Finanzplanung auch als eigenes Geschäftsfeld ausbauen. Um ihnen die strategische Besetzung dieses Geschäftsfeldes zu ermöglichen, bietet das DStI die Ausbildung zum Fachberater für Vermögens- und Finanzplanung an (www.dstv.de/fuer-die-praxis/fachberater/richtlinien/anlage-8-vermoegens-und-finanzplanung). |
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