· Fachbeitrag · Erweitertes Beratungsspektrum
Vermögensberatung durch den Steuerberater - Überflüssig oder sinnvoll? (Teil 2)
von RA Hans-Günther Gilgan, Münster
| Steuerberater dürfen nach § 56 Abs. 5 StBerG eine auf einen Einzelfall oder auf Dauer angelegte berufliche Zusammenarbeit, der nicht die Annahme gemeinschaftlicher Aufträge zugrunde liegt, mit Angehörigen freier Berufe im Sinne des § 1 Abs. 2 PartGG eingehen (Katalogberufe). Derartige Kooperationen sind heute mehr als sinnvoll. Welche Voraussetzungen müssen jedoch gegeben sein und wie finde ich den richtigen Kooperationspartner? Fragen, denen sich der folgende Beitrag annimmt. |
1. Voraussetzungen einer Kooperation
Diese durch das 8. Steuerberatungsänderungsgesetz mit Wirkung zum 1.4.08 eingeführte Liberalisierung des Berufsrechts beruht auf der gesetzgeberischen Erwägung, dass „Verbote der beruflichen Zusammenarbeit nicht erforderlich sind, um die Beachtung der Berufspflichten der Steuerberater gewährleisten zu können“ (BT-Drs. 16/7077 S. 32). Danach ist es z.B. möglich, die Einhaltung der Berufspflichten durch vertragliche Vereinbarungen sicherzustellen.
1.1 Separate Aufträge an Steuerberater und Kooperationspartner
Der Experte muss auf der Grundlage eines eigenen Auftrags für den Mandanten des Steuerberaters tätig werden; eine Einschaltung des Experten durch den Steuerberater im Innenverhältnis ist demnach unzulässig. Zudem würde dadurch auch die Haftung des Steuerberaters für eine Schlecht- oder Fehlberatung des Finanzdienstleisters begründet, die von der Vermögenschadenhaftpflichtversicherung nicht gedeckt wäre.
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