· Fachbeitrag · Europäische Lieferkettenrichtlinie kommt
Einigung zur CSDDD konfrontiert Unternehmen mit neuen Umsetzungspflichten
von Dr. Dietmar Janzen, Partner bei HLB Schumacher GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft sowie bei HLB Schumacher Hallermann GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft in Münster
| Nach längerem Widerstand einiger Mitgliedstaaten hatten auch das Europäische Parlament und der Rat im Frühjahr 2024 einem Kompromissvorschlag zur Europäischen Lieferkettenrichtlinie, der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), zugestimmt. Unternehmen bestimmter Größenordnung werden zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer globalen Wertschöpfungskette verpflichtet. |
1. Entschärfung und Geltungsbereich
„Die gute Nachricht ist, dass die vorläufige Einigung im Dezember 2023 entschärft wurde“. Nach dem neuen Kompromiss werden nun ‒ nach Ablauf längerer Übergangsfristen ‒ EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden (bisher 500) und einem weltweiten Nettojahresumsatz von mindestens 450 Mio. EUR (bisher 150 Mio. EUR) betroffen sein. Für Nicht-EU-Unternehmen gilt die CSDDD, wenn sie einen Nettojahresumsatz von mindestens 450 Mio. EUR in der EU erzielen (bisher 300 Mio. EUR). Zusätzlich sind die niedrigeren Schwellenwerte für bestimmte Sektoren (Textil oder Landwirtschaft) weggefallen und es wurden längere Übergangsfristen vereinbart. Von der neuen Regelung werden in Deutschland rund 1.500 Unternehmen betroffen sein, in der EU circa 5.000 Unternehmen. „Aktuellen Schätzungen zufolge reduziert sich damit die Zahl der europäischen Unternehmen, die von der CSDDD betroffen sein werden, um fast 70 %.“, so Janzen.
2. Zeitplan und Ausblick
Am 5.7.24 wurde die CSDDD im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung muss Deutschland die CSDDD bis zum 26.7.26 in nationales Recht umsetzen. Damit verbunden werden auch Änderungen im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erfolgen.
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