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  • 07.01.2020 · Nachricht · Existenzgründer

    Das ändert sich ab dem 1.1.20 für Existenzgründer

    | Wer einen Betrieb eröffnet oder eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen hat, muss künftig innerhalb eines Monats von sich aus den sogenannten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ mit Angaben zu den persönlichen Verhältnissen, zum Unternehmen und zu den zu erwartenden Einkünften bzw. Umsätzen an das Finanzamt übermitteln. Der ausgefüllte Fragebogen kann über das Online-Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) elektronisch übermittelt werden. Die bisherige individuelle Aufforderung durch die Finanzämter, die entsprechenden Angaben zu erklären, entfällt. |