11.03.2013 · Fachbeitrag · Familien-GmbH
Erst die Mehrheit der Anteile führt zur Sozialversicherungsfreiheit
| Soll die Tochter die väterliche GmbH übernehmen und erhält sie deshalb sukzessive erst 30, dann 49 und am Ende 51 % der GmbH-Anteile, übt sie als Geschäftsführerin der GmbH erst mit der Übertragung der Mehrheit der Anteile eine selbstständige Tätigkeit aus und ist sozialversicherungsfrei. |
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