10.01.2022 · Nachricht · Festsetzung von Zinsen
Allgemeinverfügung zur Zurückweisung von Einsprüchen gegen Zinsfestsetzung
| Die Obersten Finanzbehörden der Länger haben in einer Allgemeinverfügung alle am 29.11.21 noch anhängigen und zulässigen Einsprüche gegen die Festsetzung von Zinsen nach § 233a AO für die Verzinsungszeiträume vor dem 1.1.19 zurückgewiesen. Hintergrund: Zinsen nach § 233a AO sind nur ab dem Verzinsungszeitraum ab 1.1.19 als verfassungswidrig eingestuft worden (Allgemeinverfügung v. 29.11.21). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses BBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig