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  • 06.07.2022 · Nachricht · Fördermittelberatung

    Anrechnung der Forschungszulage

    | Die Forschungszulage wird nicht unmittelbar nach Festsetzung ausbezahlt, sondern nach § 10 Abs. 1 Satz 2 FZulG bei der dem Forschungszulagenbescheid zeitlich nachfolgenden erstmaligen Festsetzung von ESt und KSt vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet (BMF 11.11.21, IV C 3 - S 2020/20/10029 :007). In der Praxis kommt es diesbezüglich zu verschiedenen Nachfragen bei den Finanzämtern. |