· Fachbeitrag · Forensic-Services
Kanzleiinterne Umsetzung: Das neue Geldwäschegesetz in der Praxis
von RA Andreas Glotz, Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention mbH, Köln
| Zum 26.6.17 trat ohne Umsetzungsfrist das neue „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“, kurz Geldwäschegesetz GwG, in Kraft. Es hält gerade für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, aber auch generell für rechts- und wirtschaftsberatende Berufsgruppen eine Reihe von Neuerungen bereit. Dabei zeichnet sich folgendes Bild hinsichtlich der kanzleiinternen Umsetzung ab. Ähnlich dem Vorläufergesetz muss zunächst hinsichtlich der beiden Kernprinzipien, dem Risk Based Approach und dem Know-your-Customer-Grundsatz differenziert werden. |
1. Risk Based Approach
Gem. §§ 4 bis 7 GwG haben Steuerberater den risikobasierten Ansatz umzusetzen. Diese Pflicht trifft grundsätzlich jeden. Dabei können die Kammern jedoch von ihrer Anordnungsbefugnis Gebrauch machen und einschränkende Regeln festlegen. Die gesetzliche Ausgestaltung sieht Folgendes vor:
- die Anfertigung einer Risikoanalyse,
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